Bulgarian eRechnung

Melasoft
2 min readJun 25, 2021

Mit dem am 18.10.2018 verabschiedeten Gesetz über das Public Procurement Act (PPA) hat Bulgarien begonnen, die elektronische Rechnungsstellung im ganzen Land zu verbreiten. In diesem Zusammenhang sind seit dem 11.11.2019 gesetzliche Bestimmungen über die Erforderlichkeiten für den Empfang und die Verarbeitung von eRechnungen verbindlich. Gemäß den geltenden Rechtsvorschriften wird die elektronische Rechnung zwischen öffentlichen Auftraggebern auf unterzentraler Ebene und öffentlichen Verwaltungen angewendet.

Die im Jahr 2004 zum Schutz des öffentlichen Interesses an Ausgaben durch die öffentliche Auftragsvergabe gegründete Behörde für das öffentliche Beschaffungswesen hat ein Portal namens Public Procurement Portal (EOP) eingerichtet, das detaillierte Leitlinien für Rechtmäßigkeit, Effizienz, Offenheit, Rechenschaftspflicht und Zugänglichkeit bietet.

eRechnung-Plattform und eRechnung-Management-Lösungen

Das Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Vergabegesetzes (LASPPA) liefert die rechtlichen Voraussetzungen für die Gründung des EOP, einer nationalen Plattform für die elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge. Die öffentliche Beschaffungsbehörde ist für die Einrichtung und Aufrechterhaltung des EOP verantwortlich.

Mit Hilfe des auf dem Portal präsentierten Leitfadens wird durch visuelle und schriftliche Erläuterungen untermauert, wie gewerbliche Organisationen oder öffentliche Auftraggeber vom EOP profitieren.

Das bulgarische Recht schreibt die elektronische Rechnungsstellung für alle öffentlichen Auftraggeber vor, verlangt jedoch nicht die Verwendung von elektronischer Rechnung für Unternehmen, die nicht verpflichtet sind, elektronische Rechnungen an das EOP zu übermitteln. Die Regierung sieht eine verpflichtende Nutzung der elektronischen Rechnungsstellung für den gesamten privaten Sektor vor.

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